Grundschule   Diedesheim
  1. Unsere 3 Regeln

    • Ich ärgere niemanden und streite mich nicht.

    • Ich gehorche den Erwachsenen in der Schule.

    • Ich bin aufmerksam im Unterricht und bei Schulfeiern.

  2. Wie verhalte ich mich in der Schule richtig

    1. Unterrichtsbeginn und –ende

      Die Kernzeitbetreuung beginnt um 7.30 Uhr. Dafür angemeldete Kinder können das Schulhaus betreten, die anderen warten im Schulhof oder unter dem Vordach. Ab 7.40 Uhr begeben sich die SchülerInnen mit dem Klingeln in ihre Klassenzimmer, ab 7.45 Uhr beginnt der Unterricht. Dort begeben sie sich spätestens dann auf ihre Plätze, wenn der Lehrer bzw. die Lehrerin eintritt. Ist der Lehrer bzw. die Lehrerin fünf Minuten nach dem Klingeln noch nicht in der Klasse, so soll ein Schüler im Lehrerzimmer nachfragen. Die anderen bleiben ruhig im Klassenzimmer. Nach dem planmäßigen Unterricht verlassen die SchülerInnen das Schulgebäude. In der Pause und während des Unterrichts darf kein Kind das Schulgelände verlassen.

    2. Pause

      In den beiden großen Pausen gehen alle Kinder auf den Pausenhof. Die LehrerIn sorgt dafür, dass zu Pausenbeginn das Klassenzimmer zügig verlassen wird. Der Pausenplan (Lehrerzimmer) regelt die Pausenaufsicht.

    3. Regeln für die Spielpause

      • Spielzonen einhalten

      • beim ersten Läuten zum Pausenende Spielgeräte zurücklegen und Müll aufsammeln

      • beim zweiten Läuten sind alle Kinder wieder im Klassenzimmer

      • bei schlechtem Wetter sind alle unter dem Vordach

    4. Auf keinen Fall erlaubt ist:

      • Rennen und Toben im Schulhaus
      • Schneebälle werfen
      • Kaugummi kauen
      • Am offenen Fenster sitzen und hinauslehnen
      • City-Roller mit ins Klassenzimmer nehmen
      • Handys und andere elektrische Geräte mitzubringen
    5. Feueralarm

      Einmal im Jahr wird ein Feueralarm durchgeführt. Die Klassenzimmer werden nach dem vorhandenen Fluchtplan verlassen.

  3. Regeln für einzelne Schulbereiche

    1. Klassenzimmer

      Jeder Schüler und jede Schülerin ist für die Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich. Die Ausstattung der Schule ist teuer, achtet deshalb auf eure Bücher, Arbeitsmittel, Tische, Stühle, Kreide, Schränke usw. Der Lehrer/ die Lehrerin der letzten Unterrichtstunde verlässt als Letzter/e den Raum. Heizung, Be- und Entlüftung sowie die Jalousien werden nur von den LehrerInnen bedient. Fachräume (Turnhalle, Küche) betretet ihr nur, wenn der/ die LehrerIn dabei ist.

    2. Toiletten

      • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie dürfen nur für den dafür bestimmten Zweck aufgesucht werden.
      • Haltet die Toiletten sauber und verlasst sie so, wie ihr sie gerne antrefft. Verunreinigungen meldet ihr der Hausmeisterin oder der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer.
    3. Turnhalle

      Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Jeder Sportlehrer/ jede Sportlehrerin achtet beim Einräumen in die Materialschränke auf Ordnung. Das Einräumen durch die SchülerInnen ist zu beaufsichtigen.

  4. Teilnahmepflicht und Schulversäumnisse

    (gemäß Schulbesuchsordnung des Landes Baden-Württemberg)

    1. Teilnahme am Unterricht:

      Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Alle Schulsachen müssen vollständig sein und in gebrauchsfähigem Zustand. Nur so ist ordentliches Arbeiten möglich.

    2. Verhinderung der Teilnahme:

      Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei häufigem Fehlen kann ein ärztliches Attest von der Schule verlangt werden.

    3. Beurlaubung

      Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule kann nur im besonders begründeten Ausnahmefall erteilt werden. Der Antrag auf Beurlaubung (Formular der Schule) muss von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich (mindestens 1 Woche zuvor) und mit genauer Begründung gestellt werden.

  5. Schulgarten

    Der Schulgarten ist zur Freude aller von euren Mitschülerinnen und Mitschülern mit viel Mühe angelegt und gepflegt. Deshalb zerstört nicht die Arbeit der Anderen.

Die Schulordnung ist zu Beginn eines Schuljahres neu zu besprechen.